Rechtsprechung
BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen des Art 6 Abs 2 GG an die Verfahrensgestaltung bei Umgangsregelung bzw Umgangsausschluss
- Wolters Kluwer
Zutreffende Anschauung von der Bedeutung und der Tragweite eines Grundrechts durch die Fachgerichte als Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung; Ermöglichung des persönlichen Umgangs eines Kindes mit dem anderen Elternteil als Pflicht des gewöhnlich ...
- Judicialis
GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
Anforderungen an die Gestaltung des Verfahrens in einem Umgangsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ratingen, 21.06.2005 - 5 F 178/04
- OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 4 UF 156/05
- BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 11, 146
- FamRZ 2007, 1625
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ).
Nach Maßgabe des § 50 b FGG hat das Gericht in einem Verfahren über die Umgangsregelung das Kind persönlich zu hören (vgl. BVerfGE 64, 180 und - zum Sorgerecht - BVerfGE 55, 171 ), auch um sich so einen unmittelbaren Eindruck von ihm zu verschaffen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
Diesen Anforderungen werden die Gerichte nur gerecht, wenn sie sich mit den Besonderheiten des Einzelfalls auseinandersetzen, die Interessen der Eltern sowie deren Einstellung und Persönlichkeit würdigen und auf die Belange des Kindes eingehen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).Nach Maßgabe des § 50 b FGG hat das Gericht in einem Verfahren über die Umgangsregelung das Kind persönlich zu hören (vgl. BVerfGE 64, 180 und - zum Sorgerecht - BVerfGE 55, 171 ), auch um sich so einen unmittelbaren Eindruck von ihm zu verschaffen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Grundrechtsschutz ist auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (vgl. BVerfGE 55, 171 ); das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfGE 84, 34 ). - BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 83, 130 m.w.N.). - BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Nach Maßgabe des § 50 b FGG hat das Gericht in einem Verfahren über die Umgangsregelung das Kind persönlich zu hören (vgl. BVerfGE 64, 180 und - zum Sorgerecht - BVerfGE 55, 171 ), auch um sich so einen unmittelbaren Eindruck von ihm zu verschaffen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. März 2007 - 1 BvR 156/07 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ). - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Ebenso ist es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, welchen verfahrensrechtlichen Weg sie wählen, um zu den für ihre Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96
Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der …
Auszug aus BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06
Das Abweichen von einem fachpsychologischen Gutachten bedarf einer eingehenden Begründung und des Nachweises eigener Sachkunde des Gerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, NJW 1999, S. 3623 ). - BVerfG, 18.01.2006 - 1 BvR 526/04
Verletzung des Elternrechts des Vaters aus Art 6 Abs 2 S 1 GG durch langfristige …
- OLG Karlsruhe, 22.04.2024 - 18 WF 44/24
Zurückverweisung eines Verfahrens wegen Auswahl des Vormunds aufgrund von …
In Kindschaftssachen ist der Grundrechtsschutz der Verfahrensbeteiligten auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen (BVerfG vom 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06, juris Rn. 14). - OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 18 UF 221/23
Zurückverweisung aufgrund von Verfahrensmängeln
In Kindschaftssachen ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, dass der Grundrechtsschutz der Verfahrensbeteiligten auch durch die Gestaltung des Verfahrens sicherzustellen ist (BVerfG vom 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06, juris Rn. 14). - OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10
Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer …
Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfG FamRZ 2009, 399; 2008, 494; 2007, 1625 und 105; BGH, FamRZ 1994, 158; Senatsbeschluss vom 21. August 2009 - 6 UF 71/09 - m.w.N.).